====== Platzierung der Zusammenfassung ====== Regel 48.2(e) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Platzierung der Zusammenfassung auf der Titelseite. **Regel 48.2(e) PCT** Ist auf der Titelseite für die Zusammenfassung nicht ausreichend Raum vorhanden, so ist die Zusammenfassung auf der Rückseite der Titelseite wiederzugeben. ===== siehe auch ===== Regel 48.2 PCT -> [[Inhalt der internationalen Veröffentlichung]] \\ Regelt den Inhalt der internationalen Veröffentlichung.