====== Patent ====== Art. 2 ii) des [[PCT-Vertrag]] bezieht sich auf verschiedene Arten von Patenten und Zertifikaten. **Art. 2 ii) PCT** Sind Bezugnahmen auf ein “Patent” zu verstehen als Bezugnahmen auf Erfindungspatente, auf Erfinderscheine, auf Gebrauchszertifikate, auf Gebrauchsmuster, auf Zusatzpatente oder -zertifikate, auf Zusatzerfinderscheine und auf Zusatzgebrauchszertifikate. Art. 2 ix) des [[PCT-Vertrag]] bezieht sich auf nationale und regionale Patente. **Art. 2 ix) PCT** Sind Bezugnahmen auf ein “Patent” zu verstehen als Bezugnahmen auf [[nationales Patent|nationale]] und [[regionales Patent|regionale Patente]]. ===== siehe auch ===== Art. 2 PCT -> [[Begriffsbestimmungen]] \\ Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Vertrags und der Ausführungsordnung verwendet werden.