====== Ort und Dauer der Unterzeichnung ====== Artikel 67 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt den Ort und die Dauer, in der der Vertrag zur Unterzeichnung aufliegt. **Artikel 67 (2) PCT** Dieser Vertrag liegt bis zum 31. Dezember 1970 in Washington zur Unterzeichnung auf. ===== siehe auch ===== Artikel 67 PCT -> [[Unterzeichnung und Sprachen]] \\ Regelt die Unterzeichnung und die Sprachfassungen des Vertrags.