====== Ordentliche Tagungen ====== Artikel 53 (11a) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Einberufung und Durchführung ordentlicher Tagungen der Versammlung. **Artikel 53 (11a) PCT** Die Versammlung tritt nach Einberufung durch den Generaldirektor alle zwei Jahre zu einer ordentlichen Tagung zusammen, und zwar, abgesehen von außergewöhnlichen Fällen, zu derselben Zeit und an demselben Ort wie die Generalversammlung der Organisation. ===== siehe auch ===== Artikel 53 (11) PCT -> [[Tagungen der Versammlung]] \\ Regelt die Einberufung und Durchführung von Tagungen der Versammlung.