====== Offenbarung von Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen ====== Regel 5.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Anforderungen an die Offenbarung von Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen in der Beschreibung. **Regel 5.2 PCT** a) Offenbart die internationale Anmeldung Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen, die nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften in ein Sequenzprotokoll aufgenommen werden müssen, so muss die Beschreibung einen Sequenzprotokollteil der Beschreibung enthalten, der dem in den Verwaltungsvorschriften vorgeschriebenen Standard entspricht. \\ b) In den Sequenzprotokollteil der Beschreibung aufgenommener sprachabhängiger Freitext muss nicht in den Hauptteil der Beschreibung aufgenommen werden. ===== siehe auch ===== Regel 5 PCT -> [[Beschreibung|Die Beschreibung]] \\ Legt die Anforderungen an die Beschreibung der Erfindung fest, einschließlich der Offenbarung von Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen.