====== Numerierung der Blätter ====== Regel 11.7 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Anforderungen an die Numerierung der Blätter. **Regel 11.7 PCT** a) Alle Blätter der internationalen Anmeldung sind fortlaufend nach arabischen Zahlen zu numerieren. b) Die Blattzahlen sind oben oder unten, in der Mitte, aber nicht innerhalb des Randes der Blätter anzubringen. ===== siehe auch ===== Regel 11 PCT -> [[Bestimmungen über die äußere Form der internationalen Anmeldung]] \\ Legt die Anforderungen an die äußere Form der internationalen Anmeldung fest.