====== Negative Feststellung nach Artikel 11 Absatz 1 ====== Regel 20.4 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt das Verfahren, wenn die Erfordernisse nicht erfüllt sind und kein internationales Anmeldedatum zuerkannt wird. **Regel 20.4 PCT** Verfahren, wenn die Erfordernisse nicht erfüllt sind und kein internationales Anmeldedatum zuerkannt wird. ===== siehe auch ===== Regel 20 PCT -> [[Internationales Anmeldedatum]] \\ Regelt die Bestimmungen zur Feststellung und Zuerkennung des internationalen Anmeldedatums.