====== Nationales Patent ====== Art. 2 iii) des [[PCT-Vertrag]] bedeutet ein von einem nationalen Amt erteiltes Patent. **Art. 2 iii) PCT** Bedeutet “nationales Patent” ein von einem nationalen Amt erteiltes Patent. ===== siehe auch ===== Art. 2 PCT -> [[Begriffsbestimmungen]] \\ Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Vertrags und der Ausführungsordnung verwendet werden.