====== Nachweise für die Wiederherstellung ====== Regel 26bis.3f der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Einreichung von Nachweisen zur Unterstützung des Antrags. **Regel 26bis.3f PCT** Das Anmeldeamt kann verlangen, daß eine Erklärung oder andere Nachweise zum Beleg der nach Absatz b Ziffer ii genannten Gründe innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist bei ihm eingereicht werden. ===== siehe auch ===== Regel 26bis.3 PCT -> [[Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt]] \\ Regelt die Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt unter bestimmten Bedingungen.