====== Nachweise für den Antrag ====== Regel 49ter.2(c) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Anforderungen an Nachweise für den Wiederherstellungsantrag. **Regel 49ter.2(c) PCT** Das Bestimmungsamt kann verlangen, dass eine Erklärung oder andere Nachweise zum Beleg der in Absatz b Ziffer ii genannten Erklärung über die Gründe innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist eingereicht werden. ===== siehe auch ===== Regel 49ter.2 PCT -> [[Wiederherstellung durch das Bestimmungsamt]] \\ Beschreibt die Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Bestimmungsamt.