====== Mitteilung über ausgeschlossene Angaben ====== Regel 48.2(n) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Mitteilung über ausgeschlossene Angaben an die zuständigen Behörden. **Regel 48.2(n) PCT** Das Internationale Büro teilt den zuständigen Behörden mit, wenn Angaben von der Veröffentlichung ausgeschlossen wurden. ===== siehe auch ===== Regel 48.2 PCT -> [[Inhalt der internationalen Veröffentlichung]] \\ Regelt den Inhalt der internationalen Veröffentlichung.