====== Mitteilung der Änderungsvorschläge ====== Artikel 61 (1)(b) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt, wie und wann die Vorschläge den Vertragsstaaten mitgeteilt werden. **Artikel 61 (1)(b) PCT** Diese Vorschläge werden vom Generaldirektor mindestens sechs Monate, bevor sie in der Versammlung beraten werden, den Vertragsstaaten mitgeteilt. ===== siehe auch ===== Artikel 61 (1) PCT -> [[Vorschläge zur Änderung]] \\ Beschreibt, wie Vorschläge zur Änderung bestimmter Artikel eingereicht werden können.