====== Maximale Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung ====== Regel 58bis.2(b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die maximale Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung. **Regel 58bis.2(b) PCT** Die Gebühr für verspätete Zahlung darf jedoch nicht höher sein als das Doppelte der Bearbeitungsgebühr. ===== siehe auch ===== Regel 58bis.2 PCT -> [[Gebühr für verspätete Zahlung für die internationalen vorläufigen Prüfung]] \\ Regelt die Erhebung einer Gebühr für verspätete Zahlung.