====== Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit ====== Regel 65.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit. **Regel 65.2 PCT** Für die Anwendung von Artikel 33 Absatz 3 ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Beruhens auf erfinderischer Tätigkeit (der Nichtoffensichtlichkeit) der in Regel 64.1 vorgeschriebene Zeitpunkt. ===== siehe auch ===== Regel 65 PCT -> [[Erfinderische Tätigkeit oder Nichtoffensichtlichkeit]] \\ Beschreibt die Bewertung der erfinderischen Tätigkeit oder Nichtoffensichtlichkeit im Rahmen der internationalen vorläufigen Prüfung.