====== Mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung (Internationale Recherche) ====== Regel 40 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt den Umgang mit mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung in internationalen Anmeldungen. Regel 40.1 PCT -> [[Aufforderung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren]] \\ Beschreibt die Aufforderung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren bei mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung. Regel 40.2 PCT -> [[Zusätzliche Gebühren und Widerspruch]] \\ Regelt die Zahlung zusätzlicher Gebühren und die Möglichkeit des Widerspruchs durch den Anmelder. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.