====== Mängel in Prioritätsansprüchen ====== Regel 26bis.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Behandlung von Mängeln in Prioritätsansprüchen und die Möglichkeit der Berichtigung. Regel 26bis.2a PCT -> [[Feststellung von Mängeln in Prioritätsansprüchen]] \\ Regelt die Feststellung von Mängeln in Prioritätsansprüchen durch das Anmeldeamt oder das Internationale Büro. Regel 26bis.2b PCT -> [[Frist für die Berichtigung von Prioritätsansprüchen]] \\ Legt die Frist für die Berichtigung von Prioritätsansprüchen und die Folgen einer nicht rechtzeitigen Berichtigung fest. Regel 26bis.2c PCT -> [[Nichtigerklärung von Prioritätsansprüchen]] \\ Regelt die Bedingungen, unter denen ein Prioritätsanspruch nicht als nichtig gilt. Regel 26bis.2d PCT -> [[Veröffentlichung von Angaben zu Prioritätsansprüchen]] \\ Regelt die Veröffentlichung von Angaben zu Prioritätsansprüchen durch das Internationale Büro. Regel 26bis.2e PCT -> [[Veröffentlichung nach Ablauf der Frist]] \\ Regelt die Möglichkeit der Veröffentlichung von Prioritätsansprüchen nach Ablauf der Frist. ===== siehe auch ===== Regel 26bis PCT -> [[Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs]] \\ Regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Prioritätsansprüchen in internationalen Anmeldungen.