====== Linienführung in Zeichnungen ====== Regel 11.13 (f) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Anforderungen an die Linienführung in Zeichnungen. **Regel 11.13 (f) PCT** Alle Linien in den Zeichnungen sollen im allgemeinen mit Zeichengeräten gezogen werden. ===== siehe auch ===== Regel 11.13 PCT -> [[Besondere Bestimmungen für Zeichnungen]] \\ Definiert die besonderen Anforderungen für Zeichnungen in internationalen Anmeldungen.