====== Kennzeichnung von Querschnitten ====== Regel 11.13 (b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Kennzeichnung von Querschnitten in Zeichnungen. **Regel 11.13 (b) PCT** Querschnitte sind durch Schraffierungen kenntlich zu machen, die die Erkennbarkeit der Bezugszeichen und Führungslinien nicht beeinträchtigen dürfen. ===== siehe auch ===== Regel 11.13 PCT -> [[Besondere Bestimmungen für Zeichnungen]] \\ Definiert die besonderen Anforderungen für Zeichnungen in internationalen Anmeldungen.