====== Keine Wirkung in bestimmten Fällen ====== Regel 49ter.1(c) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Fälle, in denen die Wiederherstellung keine Wirkung hat. **Regel 49ter.1(c) PCT** Eine Entscheidung des Anmeldeamts über die Wiederherstellung eines Prioritätsrechts nach Regel 26bis.3 hat keine Wirkung in einem Bestimmungsstaat, wenn das Bestimmungsamt, ein Gericht oder ein anderes zuständiges Organ dieses Bestimmungsstaats oder ein anderes für diesen Bestimmungsstaat handelndes Organ feststellt, dass ein Erfordernis nach Regel 26bis.3 Absatz a, b Ziffer i oder c nicht erfüllt war. ===== siehe auch ===== Regel 49ter.1 PCT -> [[Wirkung der Wiederherstellung durch das Anmeldeamt]] \\ Regelt die Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt.