====== Interne Schriftstücke des Internationalen Büros ====== Regel 94.1 g) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Einsicht in interne Schriftstücke des Internationalen Büros. **Regel 94.1 g) PCT** Das Internationale Büro gewährt keine Einsicht in die in seiner Akte befindlichen Schriftstücke, die ausschließlich für den internen Gebrauch innerhalb des Internationalen Büros erstellt wurden. ===== siehe auch ===== Regel 94.1 PCT -> [[Akteneinsicht beim Internationalen Büro]] \\ Regelt die Akteneinsicht beim Internationalen Büro.