====== Internationales Büro ====== Art. 2 xix) des [[PCT-Vertrag]] definiert das Internationale Büro der Organisation. **Art. 2 xix) PCT** Bedeutet “Internationales Büro” das Internationale Büro der Organisation [-> [[:WIPO]]] und – für die Dauer ihres Bestehens – die Vereinigten Internationalen Büros für den Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI). Artikel 55 des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Aufgaben des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands. Artikel 55 (1) PCT -> [[Verwaltungsaufgaben des Internationalen Büros]] \\ Beschreibt die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben durch das Internationale Büro. Artikel 55 (2) PCT -> [[Sekretariatsaufgaben]] \\ Regelt die Sekretariatsaufgaben des Internationalen Büros für die Organe des Verbands. Artikel 55 (3) PCT -> [[Rolle des Generaldirektors]] \\ Beschreibt die Rolle des Generaldirektors als höchster Beamter des Verbands. Artikel 55 (4) PCT -> [[Veröffentlichungen des Internationalen Büros]] \\ Regelt die Herausgabe von Veröffentlichungen durch das Internationale Büro. Artikel 55 (5) PCT -> [[Unterstützung durch nationale Ämter]] \\ Beschreibt die Unterstützung durch nationale Ämter gemäß der Ausführungsordnung. Artikel 55 (6) PCT -> [[Teilnahme an Sitzungen]] \\ Regelt die Teilnahme des Generaldirektors und des Personals an Sitzungen. Artikel 55 (7) PCT -> [[Vorbereitung von Revisionskonferenzen]] \\ Beschreibt die Vorbereitung von Revisionskonferenzen durch das Internationale Büro. Artikel 55 (8) PCT -> [[Weitere Aufgaben]] \\ Das Internationale Büro nimmt alle anderen übertragenen Aufgaben wahr. ===== siehe auch ===== Art. 2 PCT -> [[Begriffsbestimmungen]] \\ Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Vertrags und der Ausführungsordnung verwendet werden. PCT, Kapitel V -> [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Kapitel V: Verwaltungsbestimmungen|Verwaltungsbestimmungen]] \\ Dieses Kapitel regelt die Verwaltungsstrukturen und -verfahren des Verbands, einschließlich der Rolle der Versammlung und des Exekutivausschusses.