====== Internationales Anmeldedatum ====== Regel 20 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Bestimmungen zur Feststellung und Zuerkennung des internationalen Anmeldedatums. Regel 20.1 PCT -> [[Feststellung nach Artikel 11 Absatz 1]] \\ Definiert die Bestimmungen zur Feststellung, ob die Unterlagen die Erfordernisse für ein internationales Anmeldedatum erfüllen. Regel 20.2 PCT -> [[Positive Feststellung nach Artikel 11 Absatz 1]] \\ Beschreibt das Verfahren, wenn die Erfordernisse erfüllt sind und ein internationales Anmeldedatum zuerkannt wird. Regel 20.3 PCT -> [[Mängel nach Artikel 11 Absatz 1]] \\ Regelt das Verfahren bei Mängeln in den Unterlagen, die eine internationale Anmeldung darstellen sollen. Regel 20.4 PCT -> [[Negative Feststellung nach Artikel 11 Absatz 1]] \\ Beschreibt das Verfahren, wenn die Erfordernisse nicht erfüllt sind und kein internationales Anmeldedatum zuerkannt wird. Regel 20.5 PCT -> [[Fehlende Teile]] \\ Regelt das Verfahren bei fehlenden Teilen der Beschreibung, der Ansprüche oder der Zeichnungen. Regel 20.5bis PCT -> [[Fälschlicherweise eingereichte Bestandteile und Teile]] \\ Regelt das Verfahren bei fälschlicherweise eingereichten Bestandteilen oder Teilen. Regel 20.6 PCT -> [[Bestätigung der Einbeziehung von Bestandteilen und Teilen durch Verweis]] \\ Regelt das Verfahren zur Bestätigung der Einbeziehung von Bestandteilen und Teilen durch Verweis. Regel 20.7 PCT -> [[Frist für die Einreichung von Richtigstellungen oder Bestätigungen|Frist]] \\ Legt die Frist für die Einreichung von Richtigstellungen oder Bestätigungen fest. Regel 20.8 PCT -> [[Unvereinbarkeit mit nationalem Recht]] \\ Regelt die Bestimmungen zur Unvereinbarkeit mit nationalem Recht und deren Auswirkungen. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.