====== Internationaler vorläufiger Bericht der Internationalen Recherchenbehörde zur Patentfähigkeit ====== Regel 44bis der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Erstellung, Übermittlung und Übersetzung des internationalen vorläufigen Berichts zur Patentfähigkeit. Regel 44bis.1 PCT -> [[Erstellung des Berichts und Übermittlung an den Anmelder]] \\ Beschreibt die Erstellung des internationalen vorläufigen Berichts zur Patentfähigkeit und dessen Übermittlung an den Anmelder. Regel 44bis.2 PCT -> [[Übermittlung des Berichts an die Bestimmungsämter]] \\ Regelt die Übermittlung des Berichts an die Bestimmungsämter. Regel 44bis.3 PCT -> [[Übersetzung für die Bestimmungsämter]] \\ Beschreibt die Übersetzung des Berichts für die Bestimmungsämter. Regel 44bis.4 PCT -> [[Stellungnahme zu der Übersetzung]] \\ Regelt die Möglichkeit des Anmelders, zur Übersetzung des Berichts Stellung zu nehmen. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.