====== Der internationale Recherchenbericht ====== Artikel 18 des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Erstellung und Übermittlung des internationalen Recherchenberichts. Artikel 18 (1) PCT -> [[Erstellung des internationalen Recherchenberichts]] \\ Erklärt die Frist und Form für die Erstellung des internationalen Recherchenberichts. Artikel 18 (2) PCT -> [[Übermittlung des internationalen Recherchenberichts]] \\ Beschreibt die Übermittlung des internationalen Recherchenberichts an den Anmelder und das Internationale Büro. Artikel 18 (3) PCT -> [[Übersetzung des internationalen Recherchenberichts]] \\ Erläutert die Übersetzung des internationalen Recherchenberichts und der Erklärung nach Artikel 17. Regel 43 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Anforderungen und Inhalte des internationalen Recherchenberichts. Regel 43.1 PCT -> [[Angaben im internationalen Recherchenbericht]] \\ Beschreibt die erforderlichen Angaben im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.2 PCT -> [[Daten im internationalen Recherchenbericht]] \\ Regelt die Datierung und Angabe von Prioritätsdaten im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.3 PCT -> [[Klassifikation im internationalen Recherchenbericht]] \\ Beschreibt die Klassifikation des Gegenstandes im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.4 PCT -> [[Sprache des internationalen Recherchenberichts]] \\ Regelt die Sprache, in der der internationale Recherchenbericht erstellt wird. Regel 43.5 PCT -> [[Angabe der Unterlagen im internationalen Recherchenbericht]] \\ Beschreibt die Angabe von Unterlagen im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.6 PCT -> [[Recherchierte Sachgebiete im internationalen Recherchenbericht]] \\ Regelt die Angabe der recherchierten Sachgebiete im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.6bis PCT -> [[Berücksichtigung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler]] \\ Beschreibt die Berücksichtigung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.7 PCT -> [[Bemerkungen zur Einheitlichkeit der Erfindung]] \\ Regelt die Bemerkungen zur Einheitlichkeit der Erfindung im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.8 PCT -> [[Zuständiger Bediensteter im internationalen Recherchenbericht]] \\ Beschreibt die Angabe des zuständigen Bediensteten im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.9 PCT -> [[Zusätzliche Angaben im internationalen Recherchenbericht]] \\ Regelt die zusätzlichen Angaben im internationalen Recherchenbericht. Regel 43.10 PCT -> [[Form des internationalen Recherchenberichts]] \\ Beschreibt die Formerfordernisse für den internationalen Recherchenbericht. ===== siehe auch ===== PCT, Kapitel I -> [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Kapitel I: Internationale Anmeldung und internationale Recherche|Internationale Anmeldung und internationale Recherche]] \\ Regelt die Einreichung und Bearbeitung internationaler Anmeldungen für den Schutz von Erfindungen, einschließlich der internationalen Recherche und der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten. PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.