====== Internationale vorläufige Prüfung ====== Kapitel II [-> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil C: Regeln zu Kapitel II des Vertrags|Regeln zu Kapitel II des Vertrags]]] behandelt die internationale vorläufige Prüfung von Anmeldungen, die auf Antrag des Anmelders durchgeführt wird. Es beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die vorläufige Prüfung und die Rolle der mit der Prüfung beauftragten Behörden. Artikel 33 des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Erstellung eines vorläufigen Gutachtens über die Patentfähigkeit der Erfindung. Artikel 33 (1) PCT -> [[Gegenstand der internationalen vorläufigen Prüfung]] \\ Beschreibt das Ziel der internationalen vorläufigen Prüfung, ein vorläufiges Gutachten zu erstellen. Artikel 33 (2) PCT -> [[Neuheit der beanspruchten Erfindung]] \\ Erläutert die Kriterien für die Neuheit der beanspruchten Erfindung. Artikel 33 (3) PCT -> [[Erfinderische Tätigkeit der beanspruchten Erfindung]] \\ Definiert die Anforderungen an die erfinderische Tätigkeit. Artikel 33 (4) PCT -> [[Gewerbliche Anwendbarkeit der beanspruchten Erfindung]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die gewerbliche Anwendbarkeit. Artikel 33 (5) PCT -> [[Bedeutung der Begriffe für die internationale vorläufige Prüfung]] \\ Erklärt die Bedeutung der Begriffe im Kontext der internationalen vorläufigen Prüfung. Artikel 33 (6) PCT -> [[Berücksichtigung von Unterlagen bei der Prüfung]] \\ Erläutert, welche Unterlagen bei der internationalen vorläufigen Prüfung berücksichtigt werden. ===== siehe auch ===== PCT, Kapitel II -> [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Kapitel II: Die internationale vorläufige Prüfung|Die internationale vorläufige Prüfung]] \\ Dieses Kapitel behandelt die internationale vorläufige Prüfung von Anmeldungen, die auf Antrag des Anmelders durchgeführt wird. Es beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die vorläufige Prüfung und die Rolle der mit der Prüfung beauftragten Behörden.