====== Internationale Recherchenbehörde ====== Artikel 16 des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Rolle und Einsetzung der Internationalen Recherchenbehörde. Artikel 16 (1) PCT -> [[Durchführung der internationalen Recherche]] \\ Erklärt, dass die internationale Recherche von einer Internationalen Recherchenbehörde durchgeführt wird. Artikel 16 (2) PCT -> [[Bestimmung der zuständigen Internationalen Recherchenbehörde]] \\ Beschreibt, wie die zuständige Internationale Recherchenbehörde bestimmt wird. Artikel 16 (3) PCT -> [[Einsetzung und Anforderungen an Internationale Recherchenbehörden]] \\ Erläutert die Einsetzung und die Anforderungen an Internationale Recherchenbehörden. ===== siehe auch ===== PCT, Kapitel I -> [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Kapitel I: Internationale Anmeldung und internationale Recherche|Internationale Anmeldung und internationale Recherche]] \\ Regelt die Einreichung und Bearbeitung internationaler Anmeldungen für den Schutz von Erfindungen, einschließlich der internationalen Recherche und der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten.