====== Inhaltliche Beschränkungen der Erklärung ====== Regel 46.4(b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die inhaltlichen Beschränkungen der Erklärung zu den Änderungen. **Regel 46.4(b) PCT** Die Erklärung darf keine herabsetzende Äußerung über den internationalen Recherchenbericht oder über die Bedeutung von in dem Bericht angeführten Veröffentlichungen enthalten. Sie darf auf im internationalen Recherchenbericht angeführte Veröffentlichungen, die sich auf einen bestimmten Anspruch beziehen, nur in Zusammenhang mit einer Änderung dieses Anspruchs Bezug nehmen. ===== siehe auch ===== Regel 46.4 PCT -> [[Erklärung zu den Änderungen]] \\ Regelt die Anforderungen an die Erklärung zu den Änderungen.