====== Bezugnahmen: Inhalt; Fehlen einer Bezugnahme oder Angabe ====== Regel 13bis.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) definiert den Inhalt der Bezugnahme und die Folgen des Fehlens einer Bezugnahme. **Regel 13bis.3 PCT** Eine Bezugnahme auf hinterlegtes biologisches Material hat bestimmte Angaben zu enthalten. Das Fehlen einer Bezugnahme oder Angabe hat in einem Bestimmungsstaat, dessen nationales Recht diese nicht vorschreibt, keine Folgen. ===== siehe auch ===== Regel 13bis PCT -> [[Erfindungen, die sich auf biologisches Material beziehen]] \\ Behandelt Erfindungen, die sich auf biologisches Material beziehen.