====== Inhalt und äußere Form der Übersetzung ====== Regel 49.5 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt den Inhalt und die äußere Form der Übersetzung der internationalen Anmeldung. Regel 49.5(a) PCT -> [[Umfang der Übersetzung]] \\ Regelt, welche Teile der internationalen Anmeldung übersetzt werden müssen. Regel 49.5(a-bis) PCT -> [[Übersetzung von Sequenzprotokollen]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Übersetzung von Sequenzprotokollen. Regel 49.5(b) PCT -> [[Bereitstellung von Antragsformblättern]] \\ Regelt die Bereitstellung von Antragsformblättern durch die Bestimmungsämter. Regel 49.5(c) PCT -> [[Übersetzung von Erklärungen]] \\ Beschreibt die Behandlung von Erklärungen ohne Übersetzung. Regel 49.5(c-bis) PCT -> [[Fehlende Übersetzungen von Ansprüchen]] \\ Regelt die Behandlung fehlender Übersetzungen von Ansprüchen. Regel 49.5(d) PCT -> [[Übersetzung von Zeichnungen]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Übersetzung von Zeichnungen. Regel 49.5(e) PCT -> [[Aufforderung zur Einreichung von Zeichnungen]] \\ Regelt die Aufforderung zur Einreichung von Zeichnungen. Regel 49.5(f) PCT -> [[Übersetzung des Ausdrucks "Fig."]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Übersetzung des Ausdrucks "Fig.". Regel 49.5(g) PCT -> [[Formvorschriften für Zeichnungen]] \\ Regelt die Formvorschriften für eingereichte Zeichnungen. Regel 49.5(h) PCT -> [[Übersetzung der Zusammenfassung]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Übersetzung der Zusammenfassung. Regel 49.5(i) PCT -> [[Veröffentlichung von Anforderungen]] \\ Regelt die Veröffentlichung von Anforderungen und Praxis der Bestimmungsämter. Regel 49.5(j) PCT -> [[Formerfordernisse der Übersetzung]] \\ Beschreibt die Formerfordernisse der Übersetzung der internationalen Anmeldung. Regel 49.5(k) PCT -> [[Bezeichnung durch die Recherchenbehörde]] \\ Regelt die Bezeichnung durch die Internationale Recherchenbehörde. Regel 49.5(l) PCT -> [[Unvereinbarkeit der Übersetzungsvorschriften mit nationalem Recht]] \\ Beschreibt die Unvereinbarkeit mit nationalem Recht. ===== siehe auch ===== Regel 49 PCT -> [[Übermittlung eines Exemplars und einer Übersetzung der Anmeldung sowie Gebührenzahlung nach Artikel 22]] \\ Regelt die Anforderungen an die Übermittlung und Übersetzung der internationalen Anmeldung sowie die Gebührenzahlung.