====== Inhalt der Titelseite ====== Regel 48.2(b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt den Inhalt der Titelseite der internationalen Veröffentlichung. **Regel 48.2(b) PCT** Die Titelseite enthält die dem Antragsblatt entnommenen und alle anderen in den Verwaltungsvorschriften vorgeschriebenen Angaben, sowie gegebenenfalls Abbildungen und die Zusammenfassung. ===== siehe auch ===== Regel 48 PCT -> [[Internationale Veröffentlichung]] \\ Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die internationale Veröffentlichung von Anmeldungen.