====== Inhalt der internationalen Veröffentlichung ====== Regel 48.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt den Inhalt der internationalen Veröffentlichung. Regel 48.2(a) PCT -> [[Elemente der Veröffentlichung]] \\ Beschreibt die Elemente, die in der internationalen Veröffentlichung enthalten sind. Regel 48.2(b) PCT -> [[Inhalt der Titelseite]] \\ Regelt den Inhalt der Titelseite der internationalen Veröffentlichung. Regel 48.2(c) PCT -> [[Hinweis auf Erklärungen]] \\ Beschreibt den Hinweis auf Erklärungen auf der Titelseite. Regel 48.2(d) PCT -> [[Auswahl der Abbildungen]] \\ Regelt die Auswahl und Darstellung von Abbildungen auf der Titelseite. Regel 48.2(e) PCT -> [[Platzierung der Zusammenfassung]] \\ Beschreibt die Platzierung der Zusammenfassung auf der Titelseite. Regel 48.2(f) PCT -> [[Veröffentlichung geänderter Ansprüche]] \\ Regelt die Veröffentlichung geänderter Ansprüche und Erklärungen. Regel 48.2(g) PCT -> [[Hinweis auf fehlenden Recherchenbericht]] \\ Beschreibt den Hinweis auf der Titelseite, wenn der Recherchenbericht fehlt. Regel 48.2(h) PCT -> [[Hinweis auf Frist zur Änderung der Ansprüche]] \\ Regelt den Hinweis auf der Titelseite zur Frist zur Änderung der Ansprüche. Regel 48.2(i) PCT -> [[Veröffentlichung von Berichtigungen]] \\ Beschreibt die Veröffentlichung von Berichtigungen und die Neuausgabe der Titelseite. Regel 48.2(j) PCT -> [[Antrag auf Wiederherstellung des Prioritätsrechts]] \\ Regelt die Veröffentlichung bei anhängigem Antrag auf Wiederherstellung des Prioritätsrechts. Regel 48.2(k) PCT -> [[Antrag auf Veröffentlichung von Berichtigungen]] \\ Beschreibt die Veröffentlichung von Berichtigungsanträgen und Begründungen. Regel 48.2(l) PCT -> [[Ausschluss von Angaben auf Antrag]] \\ Regelt den Ausschluss von Angaben auf begründeten Antrag des Anmelders. Regel 48.2(m) PCT -> [[Vorschlag zum Ausschluss von Angaben]] \\ Beschreibt den Vorschlag zum Ausschluss von Angaben durch Behörden. Regel 48.2(n) PCT -> [[Mitteilung über ausgeschlossene Angaben]] \\ Regelt die Mitteilung über ausgeschlossene Angaben an die zuständigen Behörden. ===== siehe auch ===== Regel 48 PCT -> [[Internationale Veröffentlichung]] \\ Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die internationale Veröffentlichung von Anmeldungen.