====== Höhe der Bearbeitungsgebühr ====== Regel 57.2(a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Festlegung der Höhe der Bearbeitungsgebühr. **Regel 57.2(a) PCT** Die Höhe der Bearbeitungsgebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis. ===== siehe auch ===== Regel 57.2 PCT -> [[Betrag und Überweisung]] \\ Regelt den Betrag der Bearbeitungsgebühr und die Überweisung.