====== Hinweis auf Frist zur Änderung der Ansprüche ====== Regel 48.2(h) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt den Hinweis auf der Titelseite zur Frist zur Änderung der Ansprüche. **Regel 48.2(h) PCT** Ist die Frist zur Änderung der Ansprüche gemäß Artikel 19 noch nicht abgelaufen, so wird auf der Titelseite darauf hingewiesen. ===== siehe auch ===== Regel 48.2 PCT -> [[Inhalt der internationalen Veröffentlichung]] \\ Regelt den Inhalt der internationalen Veröffentlichung.