====== Hinweis auf fehlende internationale Recherche ====== Regel 70.2 d) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) legt fest, dass im Bericht darauf hingewiesen wird, wenn keine internationale Recherche für bestimmte Ansprüche durchgeführt wurde. **Regel 70.2 d) PCT** Beziehen sich Ansprüche auf Erfindungen, für die kein internationaler Recherchenbericht erstellt wurde, wird im Bericht hierauf hingewiesen. ===== siehe auch ===== Regel 70.2 PCT -> [[Grundlage für den Bericht]] \\ Beschreibt die Grundlagen, auf denen der internationale vorläufige Prüfungsbericht erstellt wird.