====== Hinweis auf Erklärungen ====== Regel 48.2(c) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt den Hinweis auf Erklärungen auf der Titelseite. **Regel 48.2(c) PCT** Ist eine Erklärung nach Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a abgegeben worden, so ist auf der Titelseite deutlich darauf hinzuweisen. ===== siehe auch ===== Regel 48.2 PCT -> [[Inhalt der internationalen Veröffentlichung]] \\ Regelt den Inhalt der internationalen Veröffentlichung.