====== Haushaltsplan des Verbands ====== Artikel 57 (1) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt den Haushaltsplan des Verbands und die gemeinsamen Ausgaben. Artikel 57 (1a) PCT -> [[Existenz eines Haushaltsplans]] \\ Beschreibt die Existenz eines Haushaltsplans für den Verband. Artikel 57 (1b) PCT -> [[Inhalte des Haushaltsplans]] \\ Regelt die Inhalte des Haushaltsplans des Verbands. Artikel 57 (1c) PCT -> [[Gemeinsame Ausgaben der Verbände]] \\ Beschreibt die gemeinsamen Ausgaben der Verbände und deren Zurechnung. ===== siehe auch ===== Artikel 57 PCT -> [[Finanzen]] \\ Beschreibt die finanziellen Bestimmungen des Verbands.