====== Haupterfindung ====== Regel 68.5 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Bestimmung der Haupterfindung bei Zweifeln. **Regel 68.5 PCT** Bestehen Zweifel darüber, welche Erfindung die Haupterfindung im Sinne des Artikels 34 Absatz 3 Buchstabe c ist, so ist die in den Ansprüchen zuerst genannte Erfindung als Haupterfindung anzusehen. ===== siehe auch ===== Regel 68 PCT -> [[Mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung (internationale vorläufige Prüfung)]] \\ Behandelt die mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung im Rahmen der internationalen vorläufigen Prüfung.