====== Grundlage der internationalen Recherche ======
Artikel 15 (3) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erläutert die Grundlage der internationalen Recherche unter Berücksichtigung der Ansprüche, Beschreibung und Zeichnungen.
**Artikel 15 (3) PCT**
Die internationale Recherche wird auf der Grundlage der Ansprüche unter angemessener Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen (falls vorhanden) durchgeführt.
Regel 33.3(a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Grundlage der internationalen Recherche unter Berücksichtigung der Ansprüche, Beschreibung und Zeichnungen.
**Regel 33.3(a) PCT**
Die internationale Recherche wird auf der Grundlage der Ansprüche unter angemessener Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen (soweit vorhanden) durchgeführt und berücksichtigt besonders die erfinderische Idee, auf die die Ansprüche gerichtet sind.
===== siehe auch =====
Artikel 15 PCT -> [[internationale Recherche|Die internationale Recherche]] \\
Beschreibt die Durchführung und den Zweck der internationalen Recherche.
Regel 33.3 PCT -> [[Ausrichtung der internationalen Recherche]] \\
Regelt die Ausrichtung der internationalen Recherche auf die Ansprüche und die erfinderische Idee.