====== Grenzen der Änderungen ====== Artikel 19 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Grenzen der Änderungen in Bezug auf den Offenbarungsgehalt der Anmeldung. **Artikel 19 (2) PCT** Die Änderungen dürfen nicht über den Offenbarungsgehalt der internationalen Anmeldung im Anmeldezeitpunkt hinausgehen. Artikel 28 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Grenzen der Änderungen in Bezug auf den Offenbarungsgehalt der Anmeldung. **Artikel 28 (2) PCT** Die Änderungen dürfen nicht über den Offenbarungsgehalt der internationalen Anmeldung im Anmeldezeitpunkt hinausgehen, sofern es das nationale Recht des Bestimmungsstaats nicht zuläßt, daß sie darüber hinausgehen. Artikel 41 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erläutert die Grenzen der Änderungen in Bezug auf den Offenbarungsgehalt der Anmeldung vor dem ausgewählten Amt. **Artikel 41 (2) PCT** Die Änderungen dürfen nicht über den Offenbarungsgehalt der internationalen Anmeldung im Anmeldezeitpunkt hinausgehen, sofern das nationale Recht des ausgewählten Staats nicht zuläßt, daß sie über den genannten Offenbarungsgehalt hinausgehen. ===== siehe auch ===== Artikel 19 PCT -> [[Änderung der Ansprüche im Verfahren vor dem Internationalen Büro]] \\ Beschreibt die Möglichkeit zur Änderung der Ansprüche im Verfahren vor dem Internationalen Büro. Artikel 28 PCT -> [[Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen im Verfahren vor den Bestimmungsämtern]] \\ Beschreibt die Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen im Verfahren vor den Bestimmungsämtern. Artikel 41 PCT -> [[Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen vor dem ausgewählten Amt]] \\ Erlaubt Änderungen der Anmeldung im Verfahren vor den ausgewählten Ämtern.