====== Grenzen der Änderungen ======
Artikel 19 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Grenzen der Änderungen in Bezug auf den Offenbarungsgehalt der Anmeldung.
**Artikel 19 (2) PCT**
Die Änderungen dürfen nicht über den Offenbarungsgehalt der internationalen Anmeldung im Anmeldezeitpunkt hinausgehen.
Artikel 28 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Grenzen der Änderungen in Bezug auf den Offenbarungsgehalt der Anmeldung.
**Artikel 28 (2) PCT**
Die Änderungen dürfen nicht über den Offenbarungsgehalt der internationalen Anmeldung im Anmeldezeitpunkt hinausgehen, sofern es das nationale Recht des Bestimmungsstaats nicht zuläßt, daß sie darüber hinausgehen.
Artikel 41 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erläutert die Grenzen der Änderungen in Bezug auf den Offenbarungsgehalt der Anmeldung vor dem ausgewählten Amt.
**Artikel 41 (2) PCT**
Die Änderungen dürfen nicht über den Offenbarungsgehalt der internationalen Anmeldung im Anmeldezeitpunkt hinausgehen, sofern das nationale Recht des ausgewählten Staats nicht zuläßt, daß sie über den genannten Offenbarungsgehalt hinausgehen.
===== siehe auch =====
Artikel 19 PCT -> [[Änderung der Ansprüche im Verfahren vor dem Internationalen Büro]] \\
Beschreibt die Möglichkeit zur Änderung der Ansprüche im Verfahren vor dem Internationalen Büro.
Artikel 28 PCT -> [[Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen im Verfahren vor den Bestimmungsämtern]] \\
Beschreibt die Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen im Verfahren vor den Bestimmungsämtern.
Artikel 41 PCT -> [[Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen vor dem ausgewählten Amt]] \\
Erlaubt Änderungen der Anmeldung im Verfahren vor den ausgewählten Ämtern.