====== Gewerbliche Anwendbarkeit ====== Artikel 33 (4) PCT -> [[Gewerbliche Anwendbarkeit der beanspruchten Erfindung]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die gewerbliche Anwendbarkeit. ===== siehe auch ===== Artikel 33 PCT -> [[Internationale vorläufige Prüfung]] \\ Beschreibt die Erstellung eines vorläufigen Gutachtens über die Patentfähigkeit der Erfindung.