====== Gestaltung des Antrags im einzelnen ====== Regel 3.4 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) bestimmt die detaillierte Gestaltung des Antragsformblatts. **Regel 3.4 PCT** Die Gestaltung des vorgedruckten Antragsformblatts und eines als Computerausdruck eingereichten Antrags wird vorbehaltlich Regel 3.3 durch die Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben. ===== siehe auch ===== Regel 3 PCT -> [[Antrag (Form)|Der Antrag (Form)]] \\ Bestimmt die Formvorschriften für den Antrag, einschließlich der Ausgabe von Formblättern und der Gestaltung des Antrags.