====== Geschäftsordnung der Versammlung ====== Artikel 53 (12) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Geschäftsordnung der Versammlung. **Artikel 53 (12) PCT** Die Versammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. ===== siehe auch ===== Artikel 53 PCT -> [[Versammlung]] \\ Beschreibt die Zusammensetzung und Aufgaben der Versammlung des Verbands.