====== Generaldirektor ====== Art. 2 xx) des [[PCT-Vertrag]] bedeutet den Generaldirektor der Organisation. **Art. 2 xx) PCT** Bedeutet “Generaldirektor” den Generaldirektor der Organisation und – für die Dauer des Bestehens der BIRPI – den Direktor der BIRPI. ===== siehe auch ===== Art. 2 PCT -> [[Begriffsbestimmungen]] \\ Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Vertrags und der Ausführungsordnung verwendet werden.