====== Gebührenverzeichnis; Erhalt und Überweisung von Gebühren ====== Regel 96 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt das Gebührenverzeichnis sowie den Erhalt und die Überweisung von Gebühren. Regel 96.1 PCT -> [[Gebührenverzeichnis]] \\ Regelt das Gebührenverzeichnis im Anhang zur Ausführungsordnung. Regel 96.2 PCT -> [[Überweisung von Gebühren]] \\ Regelt die Mitteilung über den Erhalt von Gebühren und die Überweisung von Gebühren. ===== siehe auch ===== PCT, Teil F -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil F: Regeln zu mehreren Kapiteln des Vertrags|Regeln zu mehreren Kapiteln des Vertrags]] \\ Behandelt die Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln.