====== Gebührenverzeichnis ====== Regel 96.1 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt das Gebührenverzeichnis im Anhang zur Ausführungsordnung. **Regel 96.1 PCT** Die Beträge der in den Regeln 15, 45bis.2 und 57 genannten Gebühren werden in Schweizer Währung angegeben. Sie ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis, das im Anhang zu dieser Ausführungsordnung erscheint und Bestandteil hiervon ist. ===== siehe auch ===== Regel 96 PCT -> [[Gebührenverzeichnis Erhalt und Überweisung von Gebühren|Gebührenverzeichnis; Erhalt und Überweisung von Gebühren]] \\ Regelt das Gebührenverzeichnis sowie den Erhalt und die Überweisung von Gebühren.