====== Gebühren für Bestimmungen ====== Artikel 4 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erklärt die Notwendigkeit der Gebührenzahlung für jede Bestimmung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit. **Artikel 4 (2) PCT** Für jede Bestimmung ist die vorgeschriebene Gebühr innerhalb der vorgeschriebenen Zeit zu zahlen. ===== siehe auch ===== Artikel 4 PCT -> [[Antrag|Der Antrag]] \\ Beschreibt die Anforderungen und Bedingungen für den Antrag einer internationalen Anmeldung.