====== Gebühr für verspätete Zahlung ====== Regel 58bis.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Erhebung einer Gebühr für verspätete Zahlung. Regel 58bis.2(a) PCT -> [[Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung]] \\ Beschreibt die Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung. Regel 58bis.2(b) PCT -> [[Maximale Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung]] \\ Regelt die maximale Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung. ===== siehe auch ===== Regel 58bis PCT -> [[Verlängerung der Fristen für die Zahlung von Gebühren]] \\ Regelt die Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren.