====== Gebühr für verspätete Zahlung ====== Regel 16bis.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Erhebung einer Gebühr für verspätete Zahlung. **Regel 16bis.2 PCT** a) Das Anmeldeamt kann die Zahlung von Gebühren aufgrund einer Aufforderung davon abhängig machen, dass eine Gebühr für verspätete Zahlung entrichtet wird. b) Die Gebühr darf nicht höher sein als 50% der internationalen Anmeldegebühr. ===== siehe auch ===== Regel 16bis PCT -> [[Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren]] \\ Regelt die Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren und die Erhebung von Gebühren für verspätete Zahlungen.