====== Fristüberschreitung durch Postprobleme ====== Artikel 48 (1) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Bedingungen, unter denen Fristen als gewahrt gelten, wenn sie aufgrund von Postproblemen überschritten werden. **Artikel 48 (1) PCT** Wird eine in diesem Vertrag oder der Ausführungsordnung festgesetzte Frist infolge einer Unterbrechung des Postdiensts oder infolge eines unvermeidbaren Verlusts oder einer Verzögerung bei der Postzustellung überschritten, so gilt diese Frist in den in der Ausführungsordnung vorgesehenen Fällen als gewahrt, sofern die dort vorgeschriebenen Nachweise erbracht und die dort erwähnten sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. ===== siehe auch ===== Artikel 48 PCT -> [[Überschreitung bestimmter Fristen]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen Fristüberschreitungen entschuldigt werden können.