====== Bezugnahmen: Frist zur Einreichung von Angaben ====== Regel 13bis.4 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) legt die Frist zur Einreichung von Angaben fest. **Regel 13bis.4 PCT** Angaben müssen innerhalb von 16 Monaten nach dem Prioritätsdatum eingereicht werden, um als rechtzeitig eingereicht zu gelten. ===== siehe auch ===== Regel 13bis PCT -> [[Erfindungen, die sich auf biologisches Material beziehen]] \\ Behandelt Erfindungen, die sich auf biologisches Material beziehen.